Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.07.1985 | OLG Düsseldorf, 02.08.1985

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85   

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https://dejure.org/1985,2141
BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85 (https://dejure.org/1985,2141)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1985 - 1 StR 329/85 (https://dejure.org/1985,2141)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 1 StR 329/85 (https://dejure.org/1985,2141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35 Abs. 2; StGB § 64, § 67 Abs. 2, Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 571
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.08.1984 - 4 StR 461/84

    Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel zur Erleichterung einer Therapie

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85
    § 35 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 BtMG sieht im Gegenteil eine solche Zurückstellung der Vollstreckung gerade auch für den Fall vor, daß die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne Umkehrung der vom Gesetz als Regelfall vorgesehenen Reihenfolge des Vollzugs angeordnet ist (vgl. BGH NStZ 1984, 573).

    Soweit der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung NStZ 1984, 573 darauf hinweist, die vorgezogene Strafvollstreckung in solchen Fällen bringe dem Verurteilten Nachteile und stehe deshalb im Widerspruch zu Sinn und Zweck der §§ 35 ff BtMG, weil eine zunächst vollzogene Unterbringung nach § 67 Abs. 4 StGB auf die Strafe angerechnet werden könne, ist diese Erwägung nicht dahin zu verstehen, daß dadurch zur Vorbereitung einer freiwilligen Therapie im Sinne des § 35 BtMG in jedem Falle ein Vorwegvollzug der Strafe ausgeschlossen sein solle; in dem vom 4. Senat entschiedenen Fall lag es deshalb anders, weil der Rest der zu vollstreckenden Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht überstieg ( § 35 Abs. 2 Nr. 2 BtMG).

  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist ( BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist ( BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist ( BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 03.05.1978 - 4 StR 184/78

    Revisionserfolg gegen die Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Maßregel -

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist ( BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • KG, 09.11.1979 - 1 W 1314/79
    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 1 StR 329/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist ( BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: mehrere Freiheitsstrafen

    § 35 BtMG kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne Umkehrung der vom Gesetz als Regelfall vorgesehenen Reihenfolge des Vollzuges angeordnet ist (BGH, MDR 1984, 1037 ; BGH NStZ 1985, 571 ).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 456/85

    Aufhebung der Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe

    "Der erkennende Senat hat eine gleichliegende Entscheidung derselben Strafkammer mit folgender Begründung aufgehoben (Beschluß vom 23. Juli 1985 - 1 StR 329/85 -):.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85   

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https://dejure.org/1985,3272
BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85 (https://dejure.org/1985,3272)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1985 - 1 StR 288/85 (https://dejure.org/1985,3272)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1985 - 1 StR 288/85 (https://dejure.org/1985,3272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe - Strafvollstreckung - Vorwegvollzug - Förderung der Therapiebereitschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 571
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85
    Gegen den Gedanken, durch eine Art von Leidensdruck im Strafvollzug die Erfolgsaussichten einer anschließenden Maßregelbehandlung zu verbessern, können zwar grundsätzliche, allgemein geltende Einwände nicht erhoben werden (BGH StV 1981, 66; Sonderausschuß StR, 2. Bericht, BT-Drucksache V/4095 S. 31).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Auszug aus BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85
    Die dagegen erhobenen Einwände sind entweder nicht näher begründet (BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10) oder berücksichtigen nicht ausreichend (vgl. Hanack in LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 34; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariierens von Strafe und Maßregel S. 102; kritisch auch: Horn in SK 3. Aufl. § 67 Rdn. 10; Lackner, StGB 15. Aufl. § 67 Anm. 2 a), daß damit nur auf eine Möglichkeit hingewiesen wird, bei deren Vorliegen es im Einzelfall angezeigt sein kann, den Vorwegvollzug der Strafe anzuordnen, um den Zweck der Maßregel leichter zu erreichen.
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der

    Auszug aus BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85
    Die dagegen erhobenen Einwände sind entweder nicht näher begründet (BGH NStZ 1984, 428; BGH StV 1985, 10) oder berücksichtigen nicht ausreichend (vgl. Hanack in LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 34; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariierens von Strafe und Maßregel S. 102; kritisch auch: Horn in SK 3. Aufl. § 67 Rdn. 10; Lackner, StGB 15. Aufl. § 67 Anm. 2 a), daß damit nur auf eine Möglichkeit hingewiesen wird, bei deren Vorliegen es im Einzelfall angezeigt sein kann, den Vorwegvollzug der Strafe anzuordnen, um den Zweck der Maßregel leichter zu erreichen.
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80

    Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85
    Gegen den Gedanken, durch eine Art von Leidensdruck im Strafvollzug die Erfolgsaussichten einer anschließenden Maßregelbehandlung zu verbessern, können zwar grundsätzliche, allgemein geltende Einwände nicht erhoben werden (BGH StV 1981, 66; Sonderausschuß StR, 2. Bericht, BT-Drucksache V/4095 S. 31).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Die Anordnung der Vorwegvollziehung der Strafe nach dieser Vorschrift war, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (BGH NStZ 1985, 571; StV 1986, 154), nur möglich, wenn sie bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung, als sinnvolle Vorstufe der Vollziehung der Maßregel für deren Zweck erforderlich war.

    Die Anwendung des § 67 Abs. 2 StGB setzt aber voraus, daß das Ziel des Maßregelvollzuges bei einem Normalvollzug nach § 67 Abs. 1 StGB nicht mit gleicher Aussicht auf Erfolg erreicht werden kann; die Umkehr der Reihenfolge der Vollstreckung muß im Einzelfall vielmehr bessere Aussichten einer Heilung des Täters versprechen (BGH NStZ 1985, 571).

  • BGH, 28.11.1989 - 1 StR 651/89

    Vollzug einer Gesamtfreiheitsstrafe vor Durchführung einer Maßregel -

    Grundsätzlich muß es Aufgabe des Maßregelvollzugs selbst sein, den Verurteilen zur Einsicht in die Erfordernisse seiner Behandlung zu führen (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1985 - 1 StR 288/85 - bei Theune NStZ 1986, 153, 161).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.08.1985 - 1 Ws 578/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2560
OLG Düsseldorf, 02.08.1985 - 1 Ws 578/85 (https://dejure.org/1985,2560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.1985 - 1 Ws 578/85 (https://dejure.org/1985,2560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 1985 - 1 Ws 578/85 (https://dejure.org/1985,2560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 256
  • NStZ 1985, 571
  • Rpfleger 1985, 454
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 29.01.1986 - Js 5/82

    Beiordnung eines Notanwalts im Anklageerzwingungsverfahren; Anwendbarkeit der

    Der Senat schließt sich der inzwischen überwiegend vertretener Auffassung an (vgl. OLG Celle NStZ 85, 234; OLG Düsseldorf NStZ 85, 571; OLG Frankfurt NJW 1965, 599; NStZ 1981, 491; OLG Hamm NJW 1960, 164 [OLG Hamm 19.10.1959 - 2 Ws 410/59] ; OLG Hamburg MDR 1965, 407 [OLG Hamburg 02.12.1964 - 2 Ws 402/64] ; OLG Schleswig SchLHA 1960, 179; 1961, 220; Kleinknecht Meyer 37. Aufl. RN 23 zu § 172; Meyer in NJW 1964, 1972; Müller in KK 1980 EN 55 zu § 172; H.-W. Schmidt in MDB 1965, 872; a.A. OLG Koblenz MDR 1970, 164 [OLG Koblenz 02.09.1969 - 2 Ws 86/69] ; NJW 1982, 61; OLG Saarbrücken NJW 1964, 1534 [OLG Saarbrücken 08.05.1964 - Ws 28/64] ; OLG Stuttgart JZ 1952, 284 [OLG Stuttgart 10.04.1951 - 1 AR 1/51] ; Meyer-Goßner in LR 23.Aufl. RN 113 zu § 172 und NStZ 1985, 234; Niese in JZ 1952, 267; Pentz in NJW 1961, 862 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59] ), wonach die Beiordnung eines Notanwalts in analoger Anwendung des § 78 b ZPO für die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens nicht zulässig ist.

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Koblenz NJW 1982, 61 [OLG Koblenz 20.05.1981 - 1 Ws 282/81] ; Meyer-Goßner in NStZ 1985, 234) vermag aus den in den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (NJW 1985, 234) und Düsseldorf (NStZ 1985, 571) dargelegten Gründen ... den Senat nicht zu überzeugen.

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1992 - 1 Ws 1066/92
    Der Senat vertritt jedoch in ständ. Rechtspr. (Senatsbeschlüsse vom 16.9.1963 - 1 Ws 315/63, v. 31.7.1967 - 1 Ws 487/67, vom 3.3.1980 - 1 Ws 76/80 - vom 4.9.1981 - 1 Ws 600/81, vom 5.12.1984 - 1 Ws 1108/84, vom 2.8.1985 in NStZ 1985, 571, vom 1.7.1987 - 1 Ws 475/87 - und vom 9.1.1990 - 1 Ws 1120 u. 1121/89) die auch sonst herrschende Auffassung, daß die Vorschrift des § 78 b ZPO im Verfahren nach § 172 StPO keine entsprechende Anwendung findet (vgl. OLG Hamm, NJW 1960, 164 und MDR 1988, 990; SChlHOLG, SchlHA 1960, 179 und 1961, 220; OLG Hamburg, MDR 1965, 407; OLG Frankfurt, NJW 1965, 599 und NStZ 1981, 491; OLG Celle in NStZ 1985, 234; Müller in KK, StPO , 2. Aufl., Rdn. 55 zu § 172; Meyer, NJW 1964, 1972 und Schmidt, MDR 1965, 872).
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